Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Für alle Lieferungen und Leistungen sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die AGB’s bestehen mit jedem Auftraggeber durch das Eingehen der Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung als maßgebend und verbindlich anerkannt.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Tischlerei Fricke, Krugkamp 6, 31079 Sibbesse, Inhaber Fabian Fricke, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertrags-durchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vor-vertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durch-führung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Innerhalb eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers werden die Daten des Auftraggebers an die Creditreform Hildesheim Kruse KG zum Zwecke des Forderungseinzugs weitergeleitet.
Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Sei-ten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzöge-rung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktre-ten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Ter-min erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Liefer-bereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unter-nehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ab-lauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensicht-licher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.
Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Ver-pflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rück-gängigmachung des Vertrages verlangen.
Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmit-telbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkos-ten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwer-ter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausfüh-rung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Perso-nen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftrag-geber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durch-führung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewir-kung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein. Die Abnahme der Lieferung und/oder Leistung wird durch einen Lieferschein dokumentiert, der vom Auftraggeber zu unterschreiben ist.
Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
Zahlung
Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart, rein netto innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Tischlerei Fricke ist Mitglied bei der Creditreform Hildesheim Kruse KG. Die Tischlerei Fricke behält sich vor, im Vorfeld Auskünfte über die Vermögenslage des Auftraggebers bei der Creditreform Hildesheim Kruse KG einzuholen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird nach 8 Tagen ab Rech-nungsdatum die erste Zahlungserinnerung versendet. Bleibt die Zahlung weiterhin 7 Tage nach Zahlungserinnerungsda-tum aus, geben wir die Forderung an die Creditreform Hil-desheim Kruse KG ab.
Rücktrittsrecht
Auftragskürzungen oder Änderungen durch den Käufer sind nur möglich, wenn mit der Produktion noch nicht begonnen wurde und wir diesem Wunsch entsprechen können. Maßan-fertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenom-men werden. Um Missverständnisse und Falschübertragun-gen auszuschließen, empfehlen wir die schriftliche Bestel-lung. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Verkäufers.
Gewährleistung
Wir übernehmen für alle unsere Lieferungen und Leistungen eine zweijährige Garantie, wenn das Produkt nicht willkürlich beschädigt und ausschließlich unser Zubehör verwendet wurde. Eine Verwendung von fremdem Zubehör schließt jeglichen Garantieanspruch aus.
Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Trep-penstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witte-rungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene War-tungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtig-keit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Män-gelansprüche entstehen.
Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Au-ßentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes ver-bessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqua-lität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventu-ell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufga-be, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veran-lassen ist.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessun-gen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klima-tische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigen-tumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzu-zeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhalte-nen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rah-men einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter ver-äußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiter-veräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auf-traggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzu-behalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentums-vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftragge-ber hiermit an uns ab.
Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berech-nungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.
Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.